EU will Markenschutz stärken und Verfahren vereinfachen

  Die Europäische Kommission hat eine Reforminitiative vorgelegt, die dazu dienen sollen, das Verfahren der Markeneintragungen im EU-Raum zu beschleunigen, zu vergünstigen sowie zuverlässiger und vorhersehbarer zu machen....

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Die Europäische Kommission hat eine Reforminitiative vorgelegt, die dazu dienen sollen, das Verfahren der Markeneintragungen im EU-Raum zu beschleunigen, zu vergünstigen sowie zuverlässiger und vorhersehbarer zu machen. Ziel dieser Reform sei die Verbesserung von Innovationsbedingungen und ein wirksamer Markenschutz in Fällen von Produktpiraterie.

Eines der Hauptziele der Kommission ist die Reduzierung von Markenschutzkosten für Unternehmen. Dabei soll ein neues Gebührensystem entstehen, welches die Markenanmeldung preislich besser kalkulierbar macht. Sowohl bei der Anmeldung von Gemeinschaftsmarken, als auch für die Anmeldung von nationalen Marken, sollen für jede einzelne Markenklasse eine eigene Klassengebühr erhoben werden.
Damit kann ein Unternehmen seine Marken so anmelden, wie es dem tatsächlichen Bedarf entspricht und muss dann nur die dem Bedarf entsprechenden Gebühren bezahlen. Die aktuelle Rechtslage sieht dagegen vor, dass die zu entrichtende Anmeldegebühr für bis zu drei Klassen von Waren und Dienstleistungen gleichzeitig anfällt. Zukünftig soll es möglich sein, eine Marke für nur eine Markenklasse anzumelden.Die EU strebt mit dieser Initiative keine vollständige Überarbeitung des bereits seit über 20 Jahren bestehenden EU-Markensystems an. Vielmehr soll das bestehende System modernisiert, vereinfacht und effizienter gestaltet werden.
Das Mittelfristige Ziel der Kommission ist die Förderung von Innovation und Wachstum in Europa.
Dabei fokussiert sich die Europäische Kommission auf die folgenden Punkte:
  • Die Markeneintragungsverfahren sollen gestrafft und EU-weit harmonisiert werden, wobei das Gemeinschaftsmarkensystem als Zielrichtung dienen soll.
  • Die bestehenden Vorschriften sollen, mit dem Ziel der Stärkung der Rechtssicherheit modernisiert werden. Hierzu sollen veraltete Regelungen geändert, Unklarheiten beseitigt und der Anwendungsbereich des Markenrechts – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus den letzten Jahren – genauer definiert werden.
  • Instrumente zur Bekämpfung von Produktpiraterie sollen verbessert werden.
  • Die Kooperationsarbeit zwischen den Markenämtern der Mitgliedsstaaten und der EU-Agentur für Marken soll erleichtert und effizienter gestaltet werden, um gemeinsame Verfahren und Instrumente zu entwickeln und zu fördern.
Zur Umsetzung dieser Ziele, sollen die folgenden Richtlinien und Verordnungen überarbeitet und neu gefasst werden:
  • Neufassung der Richtlinie von 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Richtlinie 2008/95/EG)
  • Überarbeitung der Verordnung von 1994 über die Gemeinschaftsmarke (Verordnung (EG) Nr. 207/2009)
  • Überarbeitung der Verordnung der Kommission von 1995 über die an das HABM zu entrichtenden Gebühren (Verordnung (EG) Nr. 2869/95)

Links:http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/tm/index_de.htm

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Sollte die hier geplante Änderung im Bereich des Markenschutzes durchgesetzt werden, so können insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) auf Einsparungen im Bereich der Markenanmeldungen hoffen. Zudem würde sich das Anmeldeverfahren als wesentlich transparenter gestalten.

Bei dem durchaus begrüßenswerten Vorhaben der EU-Kommission handelt es sich bislang um Legislativvorschläge, welche zunächst einmal vom Europäischen Parlament sowie dem Rat im Rahmen eines Mitentscheidungsverfahrens angenommen werden müssen, bevor die Richtlinien überarbeitet und neu gefasst werden können.

Die Änderung der Gebührenverordnung kann von der Europäischen Kommission, als sog. Durchführungsverordnung, mit Zustimmung des für die Angelegenheiten zuständigen Ausschusses der EU-Agentur für Marken, vorgenommen werden, ohne dass es hier eines parlamentarischen Abstimmungsverfahrens bedarf.

Die erste Sitzung des Ausschusses ist noch vor der Sommerpause angesetzt, damit die geänderte Gebührenordnung vor Jahresende angenommen werden kann.

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