Die Europäische Kommission hat eine Reforminitiative vorgelegt, die dazu dienen sollen, das Verfahren der Markeneintragungen im EU-Raum zu beschleunigen, zu vergünstigen sowie zuverlässiger und vorhersehbarer zu machen. Ziel dieser Reform sei die Verbesserung von Innovationsbedingungen und ein wirksamer Markenschutz in Fällen von Produktpiraterie.
- Die Markeneintragungsverfahren sollen gestrafft und EU-weit harmonisiert werden, wobei das Gemeinschaftsmarkensystem als Zielrichtung dienen soll.
- Die bestehenden Vorschriften sollen, mit dem Ziel der Stärkung der Rechtssicherheit modernisiert werden. Hierzu sollen veraltete Regelungen geändert, Unklarheiten beseitigt und der Anwendungsbereich des Markenrechts – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus den letzten Jahren – genauer definiert werden.
- Instrumente zur Bekämpfung von Produktpiraterie sollen verbessert werden.
- Die Kooperationsarbeit zwischen den Markenämtern der Mitgliedsstaaten und der EU-Agentur für Marken soll erleichtert und effizienter gestaltet werden, um gemeinsame Verfahren und Instrumente zu entwickeln und zu fördern.
- Neufassung der Richtlinie von 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Richtlinie 2008/95/EG)
- Überarbeitung der Verordnung von 1994 über die Gemeinschaftsmarke (Verordnung (EG) Nr. 207/2009)
- Überarbeitung der Verordnung der Kommission von 1995 über die an das HABM zu entrichtenden Gebühren (Verordnung (EG) Nr. 2869/95)
Links:http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/tm/index_de.htm
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Sollte die hier geplante Änderung im Bereich des Markenschutzes durchgesetzt werden, so können insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) auf Einsparungen im Bereich der Markenanmeldungen hoffen. Zudem würde sich das Anmeldeverfahren als wesentlich transparenter gestalten.
Bei dem durchaus begrüßenswerten Vorhaben der EU-Kommission handelt es sich bislang um Legislativvorschläge, welche zunächst einmal vom Europäischen Parlament sowie dem Rat im Rahmen eines Mitentscheidungsverfahrens angenommen werden müssen, bevor die Richtlinien überarbeitet und neu gefasst werden können.
Die Änderung der Gebührenverordnung kann von der Europäischen Kommission, als sog. Durchführungsverordnung, mit Zustimmung des für die Angelegenheiten zuständigen Ausschusses der EU-Agentur für Marken, vorgenommen werden, ohne dass es hier eines parlamentarischen Abstimmungsverfahrens bedarf.
Die erste Sitzung des Ausschusses ist noch vor der Sommerpause angesetzt, damit die geänderte Gebührenordnung vor Jahresende angenommen werden kann.