Die Europäische Kommission plant die Durchführung diverser Maßnahmen, um die Einführung von e-Beschaffung innerhalb der EU durchzusetzen und zu beschleunigen. Die e-Beschaffung, auch e-Procurement genannt, wird als Nutzung elektronischer Hilfsmittel durch Regierungen und andere Organisationen des öffentlichen Dienstes bei der Kommunikation und der Geschäftsabwicklung im Rahmen der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen verstanden. Sie umschließt auch die Ausschreibung öffentlicher Arbeiten und Aufträge. Durch elektronische Verfahren in diesen Bereichen, können Kosten und Aufwände eingespart und somit die öffentlichen Haushalte entlastet werden.

Neben direkten Schritten zur Förderung von e-Procurment Maßnahmen, veröffentlicht die Kommission das sog. Greenbook zur elektronischen Beschaffung, welches zeigt, dass de Einführung einer EU-weiten obligatorischen e-Beschaffung großen Zuspruch findet.
Darüberhinaus sieht die Kommission Strategien vor, einzelne Mitgliedstaaten beim Umstieg auf e-Beschaffung zu unterstützen. Hierzu sollen die Lieferanten eine Möglichkeit erhalten an Online-Vergabeverfahren zu partizipieren.
Nach Ansicht der zuständigen Personen innerhalb der Kommission geht es bei der e-Beschaffung um mehr als das bloße Nutzen elektronischer Hilfsmittel.
Kommissar Barnier sieht hier eine Zeitspanne von ca. fünf bis zehn Jahre für realistisch, um Großteile der öffentlichen Verfahren komplett zu digitalisieren. Hierzu bedarf es seiner Ansicht jedoch um sowohl rechtliche, wie auch politische Unterstützung durch die einzelnen Regierungen sowie durch die EU selbst.
Die Tendenz zu einsparenden Beschaffungsprozessen entstammt der aktuellen Haushaltsdebatte, welche in allen Mitgliedstaaten der EU momentan topaktuelle ist.
Hieraus folgt die Aussage Barniers, dass die Reform der Gesetze für das öffentliche Auftragswesen zu den wichtigsten Maßnahmen der im April 2011 verabschiedeten Binnenmarktakte darstelle. Nur so lassen sich eine offene und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe durchsetzen und mit ihr die Prozesskosten Kosten senkten. Man geht von einem Einsparpotenziell von über € 50 Mrd. aus.
Links:Mehr Informationen zur Sachverständigengruppe der Kommission unter europa.eu
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Maßnahmen der EU werden zumindest mittelfristig zu Gesetzesänderungen im Beschaffungsrecht führen. Die Tendenz in Richtung e-Beschaffung wird von den meisten Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen partizipieren wohl begrüßt werden, da hier voraussichtlich Kosten und Dauer der Verfahren gespart werden können.
Hinsichtlich der angestrebten Maßnahmen der EU, setzt die Kommission auf Input aus der Praxis und der Unternehmenswelt. Dafür wurde ein Bewerbungsverfahren für qualifizierte Personen und Unternehmen eingerichtet, die an der Sachverständigengruppe zur e-Beschaffung teilnehmen wollen. Die hier vorgesehen Bewerbungsfrist läuft bis zum 30.09.2011.
Den Unternehmen, die einen großen Teil ihres Geschäfts mit dem öffentlichen Sektor im Rahmen von Ausschreibungen und öffentlichen Vergabeverfahren bestrieten, sollten darüber nachdenken, sich um eine Mitwirkungsmöglichkeit in der Gruppe zu bewerben. Da hier neues Recht geschaffen werden wird, sollte man andenken, so früh wie möglich daran Teilzunehmen, um so viel Einfluss wie möglich zu üben und das eigene Geschäftskonzept durch gezielte Lobbyarbeit günstig zu platzieren.
Auch die Beobachtungsarbeit bereits bestehender e-Beschaffungsverfahren könnte von Interesse sein. Auch hier könnte sich eine frühzeitige Teilnahme zu Zwecken der Lobbyarbeit sowie des Networkings lohnen. Angebote zu bestehenden Lösungen sowie zur Best-Practice-Beispielen sind ebenfalls bis zum 30.09.2011 an die Europäische Kommission zu richten.
Sofern es um allgemeine Fragen zu öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungsverfahren geht, ist die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Anwalt z.B. aus dem Bereich des IT-Rechts anzuraten.
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