Das Handelsgericht in Paris hatte vor Kurzem über den ersten Rechtsstreit um eine dotEU-Domain zu entscheiden. Dabei handelte es sich um eine Auseinandersetzung zwischen den Betreibern des zwischen Paris und London pendelnden Schnellzug und dem belgischen Diamantenhändler Eurostar Diamond Traders NV. Beide Seiten hatten sich um die Domain „eurostar.eu“ beworben, aufgrund der „First come, first served“ Regelung erhielt allerdings letztere den Zuspruch. Der zeitliche Unterschied zwischen der Einreichung der Einträge betrug in diesem Fall nur 6 Minuten. Die Richter bestätigten diese Entscheidung, da dem Diamantenhändler ein gleichwertiges Recht an der Bezeichnung zustehe und die entsprechenden Dokumente zeitgerecht vorgelegen haben. Auch eine zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung über die Koexistenz der Marken „Eurostar” ändere nichts an der rechtlichen Situation, da in dieser keine Abmachungen über Domainnamen aufgenommen wurden.Links:http://www.voxpi.info/wp-content/uploads/2006/01/TCParis_10janvier2006_eurostarEU.pdf
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Wie auch bei der zentralen Registrierungsstelle für sämtliche dotDE-Domains (DENIC eG) gilt auch bei der EURid das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zu erst.“ Interessenten von dotEU-Domains sollten mit ihren Anträgen also nicht zulange zögern.
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