Falsche Preisangaben im Laden nicht irreführend

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied mit dem Urteil vom 11.11.2005 (4 U 1113/05), dass es nicht irreführend sei, wenn ein Unternehmen im Geschäft einen anderen, zumeist höheren Preis auszeichnet,...

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kundenDas Oberlandesgericht Koblenz entschied mit dem Urteil vom 11.11.2005 (4 U 1113/05), dass es nicht irreführend sei, wenn ein Unternehmen im Geschäft einen anderen, zumeist höheren Preis auszeichnet, als in einem besonderem Angebot. Entscheidend sei nach Ansicht der Richter, welcher Preis letztendlich an der Kasse verlangt werde. Die Preisangabe im Laden sei lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Ein Wettbewerbsverstoß wurde von den Richtern somit verneint.Links:http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/122135.html&docid=1-122135

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Kaufverträge in Geschäften kommen grundsätzlich erst an der Kasse zustande. Die Werbung eines Unternehmes stellt also kein rechtlich bindendes Angebot dar, sonder ist lediglich die Aufforderung an einen Kunden, ein Angebot abzugeben. Es ist allerdings zu beachten, dass die Werbung den Kunden nicht z.B. durch falsche Aussagen in die Irre führen darf.

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