FIFA scheitert – Kein Markenschutz für „Fußball WM 2006“

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 27.04.2006 (I ZB 96/05, I ZB 97/05), dass die Bezeichnung „Fußball WM 2006“ keine Unterscheidungskraft besitzt. Somit hat der Fußball-Weltverband FIFA...

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news2Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 27.04.2006 (I ZB 96/05, I ZB 97/05), dass die Bezeichnung „Fußball WM 2006“ keine Unterscheidungskraft besitzt. Somit hat der Fußball-Weltverband FIFA eine große Niederlage erlitten – die begehrte Eintragung der Marke für mehr als 860 Waren und Dienstleistungen wurde abgelehnt. Auch der Markenschutz für die Bezeichnung „WM 2006“ wurde eingeschränkt. Zur Begründung führte der Senat an, dass der Begriff „Fußball WM 2006“ eine sprachübliche Bezeichnung für die im Jahre 2006 in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft sei und somit nicht geeignet ist, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden. Ausgangspunkt der Entscheidung waren die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereichten Löschungsanträge des Süßwarenherstellers Ferrero. Beide Parteien hatten gegen das folgende Urteil des Bundespatentgerichts Rechtsbeschwerde eingelegt, sodass der vollumfänglichen Prüfung des BGHs nichts mehr im Wege stand. Das Nachsehen hat nun die FIFA, die die Weltmeisterschaft nun nicht mehr wie gewünscht vermarkten kann.Links:http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=178664

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Für Marken, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, besteht ein sogenanntes „absolutes Schutzhinderniss“ (§ 8 II Nr. MarkenG). In der Folge ist die Bezeichnung nicht eintragungsfähig. Da nach einer Grundsatzentscheidung des BGHs vom 19.01.1995 (I ZB 20/92) für gebräuchliche Wörter der deutschen Sprache regelmäßig keine Unterscheidungskraft besteht, kann nach dem aktuellen Urteil des Senats die Bezeichnung „Fußball WM 2006“ frei verwendet werden, ohne dass eine markenrechtliche Abmahnung seitens der FIFA befürchten werden muss.

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