Focus setzt sich gegen HABM durch

Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft hatte mit dem Urteil vom 09.11.2005 (T-275/03) über die Klage der Focus Verlag GmbH gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)zu...

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gesetzgebung2Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft hatte mit dem Urteil vom 09.11.2005 (T-275/03) über die Klage der Focus Verlag GmbH gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)zu entscheiden. Da der Verlag nicht die französische Übersetzung des Klassenverzeichnisses der deutschen Marke eingereicht hatte, war ein Widerspruch gegen die Eintragung des Wortes „Hi-Focus“ als Gemeinschaftsmarke abgelehnt worden. Zu Unrecht, wie das Gericht nun feststellte. Bei der Beschwerde gegen die Entscheidung des HABM hatte der Verlag das erforderliche Dokument nachgereicht. Die Beschwerdekammer hatte dies nicht berücksichtigt und somit einen schweren Verfahrenfehler begangen.Links:http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79948890T19030275&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Im europarechtlichen Beschwerdeverfahren hat die Behörde grundsätzlich alle vorliegenden Tatsachen erneut zu prüfen, um ein rechtmäßiges Ergebnis zu gewährleisten. Dies gilt auch für Tatsachen, die der Antragssteller erst im Beschwerdeverfahren vorlegt. Werden entscheidungsrelevante Fakten nicht herangezogen, so liegt ein Verfahrensfehler vor. Die Entscheidung muss aufgehoben werden.

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