Foren-Betreiber müssen Beiträge nicht laufend prüfen

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 22.08.2006 (324 O 721/05), dass Foren-Betreiber nicht zu einer laufenden Überprüfung sämtlicher, von Dritten eingestellten Beiträge verpflichtet sind. Nur wenn...

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haftungDas Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 22.08.2006 (324 O 721/05), dass Foren-Betreiber nicht zu einer laufenden Überprüfung sämtlicher, von Dritten eingestellten Beiträge verpflichtet sind. Nur wenn zuvor auf eine konkret stattgefundene Rechtsverletzung hingewiesen wurde, müsse der Betreiber tätig werden, um sich nicht als Mitstörer haftbar zu machen. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Beitrag in einem Forum des Heise-Verlages, in dem jemand unzulässigerweise zu der Blockade gegen die Server eines Internet-Dienstleister aufgerufen hatte. Der Verlag hatte unverzüglich nach Kenntnisnahme den Beitrag entfernt. Somit scheide ein Haftung für ihn aus, befanden die Richter, da auch nicht der Eindruck enstanden sei, der Beitrag gebe die Meinung des Betreibers wieder. Es bestehe allerdings die Pflicht, den betroffenen Forum-Teil weiterhin auf solche Rechtsverstöße zu überprüfen. Einem gewerblichen Forum-Beitreiber sei dies zuzumuten.Links:http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=190332

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Zugunsten der Foren-Betreiber weicht dieses Urteil von der Entscheidung der Vorinstanz ab. Da hatte es noch geheißen, es müsse eine Vorüberwachung von sämtlichen Beiträgen stattfinden. Technisch und wirtschaftlich wäre dies wohl nicht möglich gewesen. Es gilt aber weiterhin, dass eine bekannte Rechtsverletzung umgehend entfernt werden muss.

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