Der Europäische Gerichtshof entschied mit den Urteilen vom 22.06.2006 (C-24/05 P und C-25/05 P), dass weder Form noch Farbe der bekannten Bonbons „Werther´s Echte“ als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig sind. Grund dafür sei die fehlende Unterscheidungskraft. Nach Ansicht der Richter unterscheide sich die Form, sowie die Verpackung nicht wesentlich von Bonbons anderer Süßwarenhersteller. Der Verbraucher ordne die Bonbons nicht automatisch der Firma Storck zu. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) sowie das Europäische Gericht Erster Instanz hatten zuvor ebenso entschieden.Links:http://www.otto-schmidt.de/3965.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Der EuGH hatte in einer vorangegangenen Entscheidung (T-30/00) bereits den Grundsatz aufgestellt, dass eine Marke, die aus einer Kombination nahe liegender und für die Ware typischer Gestaltungselemente besteht, nicht als Gemeinschaftsmarke einzutragen sei. So wurde auch bereits die Eintragung der Form der Getränkeflasche „Almdudler“ abgelehnt, sowie auch die rechteckige Tablettenform von Waschpulver.
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