Fremde Marken in Meta-Tags unzulässig

Das Oberlandesgericht München entschied mit dem Urteil vom 07.07.2005 (29 U 5753/04), dass die Verwendung einer Wortmarke im sichtbaren, sowie im unsichtbaren Bereich einer Homepage eine Markenverletzung darstellt....

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markenrechtDas Oberlandesgericht München entschied mit dem Urteil vom 07.07.2005 (29 U 5753/04), dass die Verwendung einer Wortmarke im sichtbaren, sowie im unsichtbaren Bereich einer Homepage eine Markenverletzung darstellt. Hier hatte das Jugendhotel „Euro Youth Hotel“ die Wortmarke „Jugendherberge“ auf der Seite, sowie in den Meta-Tags und der Description verwendet. Letztere haben besonders für die Suchmaschinen hohe Bedeutung. Das Gericht stellte fest, dies sei irreführend und rufausbeutend. Die einstweilige Verfügung auf Unterlassung, die zuvor durch das Deutsche Jugendherbergswerk e.V. erwirkt wurde, haben die Richter bestätigt.Links:http://www.region-muenchen.de/index.php?site=news&news_ID=320

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Betreiber von gewerblichen Webseiten sollten unbedingt vermeiden, fremde Markennamen im HTML-Code zu verstecken. Trotz unterschiedlicher Rechtsprechung birgt diese Form von Kundenanziehung ein hohes Risiko einer kostenpflichtigen – und berechtigten – Abmahnung.

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