Das Oberlandesgericht Hamburg entschied in der mündlichen Verhandlung vom 20.04.2006 (3 U 235/05), dass die Verwendung von fremden Marken in Meta-Tags rechtswidrig ist. Die streitgegenständliche Bezeichnung war in diesem Fall „PC-Feuerwehr“. Ein Konkurrent des Markeninhabers hatte den Begriff in seinen Meta-Tags verwendet, um auf diese Weise Kunden auf seine zu locken und somit von dem Ruf der Marke zu profitieren. Die Richter stellten allerdings fest, dass die Bezeichnung nicht bloß beschreibend sei und daher ausschließlich mit Erlaubnis des tatsächlichen Markeninhabers verwendet werden dürfe. Der Mitbewerber nahm so am Ende der Verhandlung die Berufung zurück.Links:http://www.computerpartner.de/knowledgecenter/recht/204962/
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Bezüglich der Verwendung von fremden Marken in Meta-Tags besteht zur Zeit noch Uneinigkeit zwischen den Gerichten. So urteilte das OLG Düsseldorf in einer umstrittenen Entscheidung beispielsweise, dass es sich dabei nicht um eine Markenverletzung handele. Der Trend geht allerdings eher dahin, dass diese methodische Rufausbeutung unzulässig ist. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf befindet sich derweil in der Revision.
Weitere Informationen zum Thema