Gemeinden haben nicht immer Recht auf Namens-Domain

Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied mit dem Urteil vom 12.06.2007 (6 U 123/06), dass eine Gemeinde oder eine Stadt nicht immer einen Anspruch auf die eigene Namens-Domain habe. Dies...

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c788f15aadDas Brandenburgische Oberlandesgericht entschied mit dem Urteil vom 12.06.2007 (6 U 123/06), dass eine Gemeinde oder eine Stadt nicht immer einen Anspruch auf die eigene Namens-Domain habe. Dies sei nur der Fall, wenn der Name die nötige Unterscheidungskraft aufweist. Im Fall der Gemeinde Schlaubetal sei „schlaubetal.de“ jedenfall nicht geeignet, auf die konkrete Gebietskörperschaft als juristische Person des öffentlichen Rechts hinzuweisen und sie von anderen Personen gleicher Art deutlich zu unterscheiden. Den Namen „Schlaubetal“ trägt nämlich nicht ausschließlich die Gemeinde, sondern auch eine gesamte, als Naturpark bekannte Region, die über die Grenzen der Gemeinde hinausgeht. Somit steht der Gemeinde nur ein Anspruch auf die Domain mit dem Zusatz „Gemeinde“ zu.Links:http://www.jurpc.de/rechtspr/20070138.htm

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Auch wenn in dem obigen Fall die Gebietskörperschaft einmal keinen Anspruch an der eigenen Namens-Domain hat, ist dem Unternehmer grundsätzlich anzuraten, keine geografischen Herkunftsangaben in der eigenen Internet-Domain zu verwenden. Gleiches gilt für Namen fremder Personen, staatlicher Einrichtungen und dergleichen.

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