Geschäftsmodell von ’studibooks.de‘ rechtswidrig

Das Landgericht Hamburg hatte mit dem Urteil vom 08.06.2011 (315 O 182/11) über das Geschäftsmodell von ’studibooks.de‘ zu entscheiden. Durch ein bestimmtes Förderprogramm konnten dort Bücher unter dem...

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Das Landgericht Hamburg hatte mit dem Urteil vom 08.06.2011 (315 O 182/11) über das Geschäftsmodell von ’studibooks.de‘ zu entscheiden. Durch ein bestimmtes Förderprogramm konnten dort Bücher unter dem gebundenen Buchpreis erworben werden.

preisangaben_02Wirtschaftsunternehmen konnten bei studibooks.de in einen Fördertopf einzahlen. Sie wurden dann auf der Webseite als Förderer genannt. Die Käufer konnten die Bücher dann in der Regel zu einem um 10 % günstigeren Preis erwerben.

Nunmehr wurde der Betreiber dazu verklagt, es zu unterlassen, Bücher unter dem festgelegten Buchpreis zu verkaufen. Das Gericht gab der Klage statt. Zwar sei es im Grunde unerheblich, wer welchen Teil des Buchpreises zahle (förderndes Unternehmen / Käufer). Unter den Buchhändlern führe das Modell allerdings zu Wettbewerbsverzerrungen und laufe damit der Buchpreisbindung zuwider. Schließlich sei es der Zweck dieser Regelung, den Wettbewerb unter den Buchhändlern zumindest in Sachen Buchpreis zu unterbinden.Links:OpenJur.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Sinn und Zweck der Buchpreisbindung ist es, denn Wettbewerb der Buchhändler dahingehend zu beschränken, als dass dieser nicht zu Lasten der Verlage und der Autoren gehen soll. Unter diesem Gesichtspunkt hätte das Urteil des Hamburger Gerichtes durchaus auch anders ausfallen können. Vorerst steht aber fest: An der Buchpreisbindung führt kein Weg vorbei.

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