Einige IT-Unternehmen firmieren in der Rechtsform der englischen Limited. Der Vorteil liegt hier im Ausschluss der persönlichen Haftung. Die Regierung in England hat nun eine Reform des Gesellschaftsrechts auf den Weg gebracht, die u.a. Anfang April zu neuen Änderungen führt. So ist zukünftig nicht mehr erforderlich, neben dem Director auch einen Sekretary als Vertreter der Gesellschaft zu führen. Darüber hinaus wurden einige Vorlagefristen verkürzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Memento.Links:http://www.memento.de/newsuebersicht-gesellschaftsrecht-neuer-zeitplan-fuer-das-inkrafttreten-der-reform-des-rechts-der-englischen-limited,tabid,3581,state,189_189_4576_3,oldstate,189_189_4576_1,newsid,261.html?campaign=eLetter/MG
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Limited hat in der IT-Branche nur begrenzt Anklang gefunden. Insbesondere die Banken begutachten derartige Gründungen mit großer Skepsis und halten sich mit Darlehen zurück. Dennoch stellt es derzeit die günstigste Form der Gründung ohne Privathaftung dar.