Am 18.06.2009 hat der Bundestag das hoch umstrittene Gesetz zur Sperrung von Website mit kinderpornographischen Inhalten beschlossen. Der am 22.04.2009 vom Bundeskabinett vorgelegte Gesetzesentwurf wurde nach zahlreichen Diskussionen vom Bundestag angenommen. Die Meinungen bezüglich des neunen Gesetzes gehen nach wie vor sehr weit auseinander.
Hintergrund: Am 22.04.2009 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) vorgelegt. Diese Änderung sah vor, dass ISP dazu verpflichtet werden, Webseiten mit Kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Die zu sperrenden Seiten werden den Providern durch das BKA mitgeteilt. Dieses führt eine Sperrliste, welche täglich aktualisiert wird.
User würden dann über ein “Stoppzeichen” darüber Informiert, dass die aufgerufene Seite auf Grund kinderpornographischer Inhalte gesperrt sei.
In dem durch die Regierung vorgelegten Entwurf wurde die Providerhaftung ausgeschlossen. Ausnahmen bestünden in solchen Fällen, in den die Provider der Sperrliste des BKA keine Beachtung schenken.
Dem BKA wurde in dem Gesetzesentwurf der Ermessensspielraum gelassen, außereuropäische Angebote direkt in die Sperrliste aufzunehmen, wenn eine Löschung der Serverinhalte in “angemessener” Zeit nicht als möglich erscheint. Die Behörde hat nicht die Pflicht, Meldungen über die Inhalte an die Provider zu verschicken. Die Sperren sollen auf der Basis des Domain Name Systems (DNS) erfolgen. Nach Zahlreichen Änderungen des Gesetzesentwurfs werden, nach Inkrafttreten des Gesetzes, alle Provider mit über 10.000 Nutzern dazu verpflichtet, die Sperrliste des BKA mit sofortiger Wirkung zu implementieren. Kleinere Provider und solche, die keine öffentlichen Internetzugänge anbieten sind von der Regelungen ausgeschlossen. So auch Provider, die bereits ein vergleichbares Sperrsystem führen. Als Zeitraum für die Gültigkeit des Gesetzes wurden im Beschluss des Bundestages drei Jahre festgehalten. Somit wird bis zum Jahr 2012, neu über weitere Maßnahmen in diesem Bereich beraten werden. Das Gesetz ist nicht Zustimmungspflichtig. Ein Inkrafttreten kann somit bereits im Sommer oder Herbst 2009 erwartet werden.
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Wichtig für den IT-Unternehmer:
Für alle ISP gilt es, die genauen Regelungen des neunen Gesetzes sorgfältigste zu überprüfen und darauf zu achten, ob die Sperrlisten des BKA zu implementieren sind.
Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und andere Sanktionen. Dem Beschluss des Bundestages zu Folge gelten die Regelungen nicht für kleine ISP oder solche, die ausschließlich Netzzugänge für Unternehmen anbieten. Hier gilt es jedoch sich rechtzeitig zu informieren und am besten einen rechtlichen Rat einzuholen.
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