Das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr wurde kürzlich von Bundestag und Bundesrat gebilligt. Somit fehlt nun nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten.
Das Gesetz sieht u.a. vor, dass im Bereich des e-Commerce zukünftig ein Bestell-Button zu verwenden ist, der unmissverständlich auf entstehende Kosten hinweist. In der Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums heißt es hierzu:
„So muss ein Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher künftig unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – wie zum Beispiel den Preis – informieren. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein.“
Ziel der Neuregelungen ist die Stärkung des Verbraucherschutzes und hier insbesondere der Schutz vor Kostenfallen im Internet.
Links: Pressemitteilung des BMELV
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Online-Händler sollten nun umgehend die Anpassungen an die neue Rechtslage vorbereiten, sofern sie damit nicht bereits begonnen haben. Wer die neuen Vorgaben nicht zeitnah umsetzt, dem drohen auf der einen Seite wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Klagen der Verbaucherzentralen, auf der anderen Seite sind Streitigkeiten mit den Käufern über das Zustandekommen des Vertrages zu befürchten.