Am heutigen Tage wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bungesgesetzblatt verkündet. Die Änderung tritt damit am 01. April 2008 in Kraft. Sie umfasst insbesondere eine Anpassung der bisherigen Musterwiderrufsbelehrung der BGB-InfoV, die in den letzten Jahren von einigen – teilweise höchstrichterlichen – Gerichten für unwirksam erklärt wurde. Der neue Musterbelehrungstext soll nun Rechtssicherheit bringen.
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Wichtig für den IT-Unternehmer:
Alle Unternehmen mit eigenem Online- oder ebay-Shop sollten nun auf den Zug der neuen Widerrufsbelehrung „aufspringen“ und die Belehrung anpassen. Gern steht RA Dr. Wulf Ihnen unter 040/414313150 mit Unterstützung zur Verfügung. Eine Übersicht zur aktuellen – problematischen – Rechtslage finden Sie, wenn Sie nachfolgenden Link anklicken.
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