Gesetzesänderung: Rechtsdienstleistungsgesetz tritt am 01.07.2008 in Kraft

Am 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Die Befugnis zur Rechtsberatung wird hierin auf Nichtanwälte erweitert, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So können alle Berufsgruppen...

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Am 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Die Befugnis zur Rechtsberatung wird hierin auf Nichtanwälte erweitert, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So können alle Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen anbieten, beispielsweise die Beratung eines Architekten zu baurechtlichen Fragen.

staatliche_hilfe_03Ferner wird die unentgeltliche Rechtsberatung unter Anleitung eines Volljuristen erlaubt. Dadurch wird etwa Mietervereinen, Verbraucherzentralen und Flüchtlingshilfeorganisationen die altruistische Rechtsberatung von Bedürftigen ermöglicht. Umfassender Rechtsrat darf jedoch auch in Zukunft nur durch einen Rechtsanwalt erteilt werden.Links:Pressemitteilung des BMJ

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die ergänzende Rechtsberatung durch Nichtjuristen angenommen wird. Der Rechtsrat vom Nebendienstleister ist jedoch nicht von einer Berufshaftpflichtversicherung umfasst, so dass derjenige, welcher sich auf den kostenlosen Rat – etwa des Architekten oder Kfz-Meisters – verlässt, bei Fehlern auf dem Schaden sitzen bleibt. Es ist davon auszugehen, dass Anwälte in den kommenden Monaten genau auf die kostenlosen Konkurrenzangebote achten werden, um bei Verstoß gegen die engen Regeln Abmahnungen auszusprechen. IT-Unternehmen mit der Absicht zur Nebenrechtsberatung sollten daher bis zum Herbst noch abwarten und zunächst die Entwicklung am Markt beobachten.

Weitere Informationen zum Thema

 

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