Gesetzesentwurf: Verbesserung des Designschutzes

IT-Projekt

Am 18.06.2009 hat der Bundestag zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet. Die Gesetze dienen zum einen der Modernisierung des Designrechts (dem sogenannten Geschmacksmusterrecht) und der Anpassung dieses an...

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Am 18.06.2009 hat der Bundestag zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet. Die Gesetze dienen zum einen der Modernisierung des Designrechts (dem sogenannten Geschmacksmusterrecht) und der Anpassung dieses an die internationalen Standards, zum anderen der Schaffung von Voraussetzungen der Ratifikation der Genfer Akte. Die Genfer Akte verbessert das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle.

Hintergrund: Mit dem neunen Gesetz haben deutsche Unternehmen nun die Möglichkeit, durch eine einzige Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), Geschmacksmuster in mehreren Staaten gleichzeitig zu schützen.
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, für die Geschmacksmusterrechte eine große Rolle spielen, stellt dieses eine enorme Vereinfachung dar.

Vor allem die Kosteneffizienz einer multilateralen Eintragung, die durch dieses Gesetz gewährleistet wird, ist sehr interessant.
Zudem modernisieren die Gesetze das Verfahren für internationale Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Das Ganze gewährleistet ein schnell und einfach geschütztes Geschmacksmuster für den Anmelder.
Es wird für die Designindustrie wesentlich attraktiver, Muster international zu schützen.
Durch das Haager Abkommen wird die Möglichkeit geschaffen Schutz für Geschmacksmuster in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU, durch eine einfache Registrierung bei der WIPO, zu erlangen. Die Genfer Akte ermöglicht zudem, nebst dem Schutz in einzelnen Ländern, auch die Nennung bestimmter internationaler Organisationen, auf die sich der Schutz erstrecken soll. Zum Beispiel kann zukünftig durch Nennung der Europäischen Gemeinschaft der Schutz in allen Mitgliedsstaaten auf einmal angemeldet werden. Das neue Gesetz sieht auch eine Ergänzung des Geschmacksmustergesetzes vor. Diese Ergänzung regelt dann den Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen.

Vorrangig sind hier Bestimmungen gemeint, die die Art und Weise der Eintragungen regeln und definieren und festlegen, wie internationale Eintragungen in der Praxis eingereicht werden können und welche Wirkung diese im einzelnen haben. Ebenfalls als Neuerung zu sehen, ist die Möglichkeit eine Anmeldung nach dem Haager Abkommen über das Deutsche Patent- und Markenamt durchzuführen, während vorher nur eine direkte Eintragung bei der WIPO möglich gewesen ist. Dieses soll vor allem den kleinen und mittelständischen Unternehmen als Vereinfachung dienen. Die Neuregelung enthält zudem eine Anpassung der Bestimmungen über die Rechtsverordnungsermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und des Patentkostengesetzs für den Fall der Weiterleitung einer internationalen Anmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

Links:Pressemeldung auf der Webseite des BMJ:

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Mit dem neunen Gesetz wird es der gesamten deutschen Designwirtschaft erleichtert Muster und Modelle zu schützen. Durch die mittlerweile fast alle Bereiche der Wirtschaft betreffende Internationalisierung der Märkte, ist solch eine Regelung als sehr sinnvoll zu erachten und war schon längst überfällig.
Um von den neuen Regelungen Gebrauch machen zu können sollten die genauen, neu geregelten Registrierungspraktiken, bei der WIPO und beim Deutschen Paten- und Markenamt,  untersucht werden.
Bei Fragen zum internationalen Designschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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