Gesetzgebung: EU-Rat verabschiedet neues Telecom-Paket

Der EU-Rat hat letzte Woche die vom Parlament vorgelegte Neufassung der Regulierungsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt bestätigt und offiziell angenommen. Die Neuregelung der Zugangsrichtlinie und die neue Direktive zur...

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Der EU-Rat hat letzte Woche die vom Parlament vorgelegte Neufassung der Regulierungsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt bestätigt und offiziell angenommen. Die Neuregelung der Zugangsrichtlinie und die neue Direktive zur Einrichtung einer EU-Regulierungsinstanz sind somit nun von der Gesetzgebung verabschiedet worden. Die Zugangsrichtlinie besteht aus Vorgaben hinsichtlich der Netzneutralität und aus neuen Regelungen zum Datenschutz in der digitalen Kommunikation.

Die Neuregelungen im Einzelnen: Der Zugangsrichtlinie zu Folge müssen Telekommunikationsanbieter nun
erstmals über Datenpannen und Sicherheitslücken an die Öffentlichkeit
berichten. Die Vorgaben zur Wahrung des Prinzips offener Netze enthalten in der neuen
Fassung eine Vorschrift für Betreiber, die diese dazu verpflichtet nur über
eingesetzte Verfahren zum „Verkehrsmanagement“ zu informieren. Rechtliche
Eingrenzungen und Kontrollen einzelner Dienste, wie z.B. des Filesharings
oder der Internet-Telefonie sollen nicht stattfinden. Hier wird das
Vertrauen in die Kräfte des Marktes gelegt. Dieser soll die Verbraucher vor
zu starken Begrenzungen wahren. Alle weiteren Anforderungen an die Dienste, die die des Marktes
überschreiten, werden in die Hände der einzelnen Mitgliedsländer gegeben.
Diese können zusätzlich zum neuen Regelwerk selbst bestimmen, welche
weiteren Kriterien den Dienstanbietern abverlangt werden sollen. Im Bereich der Netzneutralität wird der Zugang der Nutzer zu bestimmen Arten
von Inhalten und Anwendungen nicht in unzumutbarer Weise beschränkt. Die erwähnte Regulierungsinstanz, die neu ins Leben gerufen werden soll,
wird „Body of European Regulators for Electronic Communiacations“ heißen und
soll dafür sorgen, dass der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt
regelkonform abläuft. Nach der neuen Direktive bekommt die Organisation
rechtliche Möglichkeiten Sanktionen für gesetzeswidriges Verhallen von
Marktteilnehmern zu verhängen. Als Instrumente werden der Instanz die Rechte
gegeben, innerhalb von drei Monaten ein detailliertes Ermittlungsverfahren
mit möglichen öffentlichen Anhörungen gegen potenzielle Gesetzesbrecher zu
führen. Die Macht im Telekommunikationsmarkt durchzugreifen, bleibt jedoch weiterhin
hauptsächlich bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer.  Im Bereich der Internetsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverstöße, wie
z.B. im Frankreich, überlässt die Zugangsrichtlinie den Mitgliedsländern das
Sagen und definiert solche Verfahren als nationale Angelegenheiten.
Links:Bericht auf europarl.europa.eu

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die neuen Regelungen müssen noch in der Sitzung des EU-Parlaments im Zeitraum vom 23.11. bis zum 26.11.2009 verabschiedet werden. Das Parlament kann das Gesetzespaket nur als ganzes annehmen oder ablehnen. Bislang erfordern die Regelungen noch keine konkreten Verhaltensweisen
von den Telekommunikationsanbietern. Es sollen vielmehr Grundsätze definiert
werden.

Als geltendes Recht hinsichtlich der Regulierungen und Sanktionen in dem
Bereich der digitalen Kommunikation sind demnach die nationalen Gesetze zu
befolgen und die hier vorherrschenden Entwicklungen zu verfolgen. Es ist zu
erwarten, dass aus den neuen Direktiven und Richtlinien nationale Regelungen
entstehen werden, dieses ist jedoch bislang nicht konkret der Fall.

Die neue Kontrollinstanz, die von der EU ins Leben gerufen werden soll, wird
sich, wie erwähnt, primär mit Aspekten des Wettbewerbsrechts befassen. Hier
ist dazu zu raten, das geltende nationale Recht zu befolgen um auf der
Sicheren Seite zu sein. In diesem ist das europäische Wettbewerbsrecht vom
Bundesgesetzgeber umgesetzt worden.

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