Die Steueraffäre in Liechtenstein weckt auch bei IT-Unternehmern das Interesse zur Frage, ob im Ausland deponierte Summen durch Mitarbeiter der Banken öffentlich gemacht werden können. Falls ja, ist im nächsten Schritt fraglich, ob die Steuerbehörden dieses gestohlene Material in Gerichtsprozessen verwenden dürfen. Nach Ansicht des Trierer Rechtsprofessors Christian Jäger, der über das Thema seine Habilitationsschrift verfasst hat, ist dies der Fall. Zwar ist es im Einzelfall möglich, die Verwertbarkeit von gestohlenem Material für ungültig zu erklären (Verwertungsverbot), wenn der Staat „steuernd hinter dem illegalen Einsatz steht“, also bei der Verschaffung mitwirkt. Soweit jedoch ein Dritter die Daten verschafft hat und der Staat dieses lediglich abkauft, besteht an der Verwertbarkeit kein wirklicher Zweifel. Nach Ansicht von Jäger ist die gestohlene CD-Rom daher gerichtsverwertbar.Links:http://newsticker.welt.de/index.php?channel=pol&module=dpa&id=16985430
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Unternehmer sollten sich darüber bewußt sein, dass im Ausland deponierte Gelder gerade im EU-Bereich zunehmend offengelegt werden. Allein Nummernkonten haben heute noch eine anonyme Wirkung. Insgesamt ist anzuraten, auf die Verwendung von Auslandskonten insgesamt zu verzichten, um den Verdacht der Steuerbehörden erst garnicht aufkommen zu lassen.
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