GmbH Gründungen sollen künftig deutlich vereinfacht werden, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Gesellschaftsform im europäischen Raum zu stärken. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht vor, der seitens des Bundesmisteriums der Justiz den Länder und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Demnach soll das Mindestkapital von bisher 25.000 € auf 10.000 € abgesenkt werden. Um den Schutz vor Allem der Geschäftspartner aber weiterhin zu wahren, sieht die Regelung vor, dass die Haftkapitalaustattung offen gelegt werden muss, indem auf Geschäftsbriefen die Höhe des gezeichneten Kapitals angegeben wird. Ein weiteres Gesetz sieht vor, die missbräuchliche Verwendung der GmbH in Zeiten der Unternehmenskrise einzuschränken.Links:http://www.bmj.bund.de/enid/45ac3b13b156885b0081624970a45243,0/Gesellschaftsrecht/Gesetz_zur_Neuregelung_des_Mindestkapitals_im_GmbH-Recht_ts.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die GmbH gehört zu den attraktivsten Gesellschaftsformen die das deutsche Unternehmensrecht bietet, da sie, einmal ordentlich gegründet, als einzige Personengesellschaft die Beschränkung der Haftung zulässt. Die Gründung würde durch die Absenkung des Mindestkapitals auf 10.000 € nun auch kleineren Unternehmen früh möglich sein.