Das Mindestkapital für GmbHs wird abgesenkt. Der Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG – wir berichteten) wurde vor Kurzem durch das Bundeskabinett beschlossen. Ab 1.6.2006 ist somit nicht wie bisher eine Summe von 25.000 EUR vorgeschrieben, vielmehr sei der Betrag von 10.000 EUR nun einschlägig. Auf diesem Wege soll die Gesellschaftsform im euopäischen Wettbewerb gestärkt werden, ohne auf die Vorzüge des bestehenden GmbH-Rechts verzichten zu müssen. In einem zweiten Gesetz soll später auch die Gefahr des Mißbrauches dieser beliebten Gesellschaftsform eingeschränkt werden.Links:http://www.bmj.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Das Mindestkapital ist eine Einlage, die für die Anmeldung einer GmbH zwingend erforderlich ist. Zweck ist hier, einen gewissen Gläubigerschutz zu garantieren, der die beschränkte Haftung der Gesellschaft kompensierern soll. Durch die Herabsetzung auf 10.000 € ab dem 1.6.2006 steht diese attraktive Gesellschaftsform bald auch Unternehmen mit geringerer Kapitalausstattung zur Verfügung.
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