Die Haftung des GmbH-Geschäftsfühers taucht auch in der IT-Rechtsberatung wiederholt auf. Besonders problematisch ist die persönliche Haftung für nicht abgeführte Sozial- und Steuerabgaben für das Personal im Falle der Insolvenz. Aber auch die eigenmächtige Erhöhung der Geschäftsführervergütung kann zur Haftung gegenüber der GmbH führen. Einen solchen Fall hatte der BGH am 26.11.2007 (Az. II ZR 161/ 06) zu entscheiden. Der Geschäftsführer hatte sich ohne Zustimmung der Gesellschafter eine Gehaltserhöhung gegeben und entsprechend die GmbH auch eine höhere Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Nachdem diese Pflichtverletzung bekannt wurde, forderte die GmbH nach erfolgter fristloser Kündigung die zuviel gezahlten Gehaltszahlungen zurück. Mit Recht, wie die Richter nun feststellten. Zusätzlich wurde jedoch festgestellt, dass der Geschäftsführer auch die für ihn zuvielgezahlte Lohnsteuer an die GmbH erstatten müsse, da das Finanzamt zu einer Rückerstattung nicht verpflichtet sei.Links:http://lexetius.com/2007,3688
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die GmbH-Geschäftsführer-Haftung ist ein brisantes Thema. Sobald sich der Geschäftsführer erst einmal in der Schußlinie der Gläubiger, Gesellschafter und ggf. Insolvenzverwalter befindet, ist eine rechtliche Verteidigungsstrategie meist schon verspätet. Es ist daher wichtig, dass der Geschäftsführer bei ersten Anzeigen einer finanziellen Schräglage sowohl den Steuerberater als auch Rechtsanwalt in seine Entscheidungen einbindet. Hier finden Sie einen Beitrag zur Geschäftsführerhaftung.