GmbHs müssen Bilanzen melden

Viele IT-Unternehmen haben bislang übersehen, dass juristische Personen ab dem 01.01.2007 verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss öffentlich zu machen. Betroffen sind u.a. alle Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Personenhandelsgesellschaften mit jur. Personen...

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lohnsteuerViele IT-Unternehmen haben bislang übersehen, dass juristische Personen ab dem 01.01.2007 verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss öffentlich zu machen. Betroffen sind u.a. alle Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Personenhandelsgesellschaften mit jur. Personen als persönlich haftender Gesellschafter (OHG oder KG), Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften (z.B. Limited), andere Unternehmen mit erheblichen Umsätzen und Finanz- bzw. Versicherungsinstitute. Einzureichen sind alle Abschlussunterlagen, die das Geschäftsjahr 2006 und später betreffen. Kleine Gesellschaften müssen nur die Bilanz mit Anhang einreichen und können auf eine Übersendung von etwa Jahresabschluss, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates etc. verzichten. Zu richten sind die Unterlagen (bestenfalls in elektronischer Form, DOC, RTF, PDF, XML etc.) an den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (www.publikations-serviceplattform.de), welcher diese anschließend an das Unternehmensregister weiterleitet. Kleinere Unternehmen können die Upload-Funktion nutzen. Frist für die Einreichung ist 12 Monate nach Abschlußstichtag, für das Jahr 2006 also der 31.12.2007! Es bleibt zu hoffen, dass Verspätungen im Rahmen einer Kulanzhandlung unsanktioniert bleiben.Links:https://publikations-serviceplattform.de/download/jahresabschlusspublizitaet.pdf

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Offenlegungspflicht ist den wenigsten Unternehmen bekannt. Allerdings haben die Steuerberater ihre Mandanten ausreichend informiert. Alle IT-Firmen, die dem Bundesanzeiger die Unterlagen bislang nicht zur Verfügung gestellt haben, sollten dies schnellstens nachholen.

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