Google darf GMail in Deutschland nicht verwenden

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 04.07.2007 (5 U 87/06), dass Google die Bezeichung „GMail“ oder „G-Mail“ in Deutschland nicht nutzen darf. Grund dafür ist, dass...

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domainrecht2Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 04.07.2007 (5 U 87/06), dass Google die Bezeichung „GMail“ oder „G-Mail“ in Deutschland nicht nutzen darf. Grund dafür ist, dass sich der Unternehmer Daniel Giersch den sehr ähnlichen Slogan „G-mail…und die Post geht richtig ab“ bereits vor Jahren für einen eigenen Online-Dienst hat schützen lassen. Dieser hatte schon zuvor über seine amerikanischen Anwälte Kontakt zu Google USA aufgenommen, um vorauszusehenden Markenrechtskonflikten entgegenzuwirken. Die Verhandlungen waren allerdings gescheitert. Wie die Vorinstanz, das Landgericht Hamburg, urteilte nun das Hamburger Oberlandesgericht in dem Markenstreit auch jetzt zugunsten des Unternehmers. Im Markenrecht gilt eben grundsätzlich „first come, first served“. Dementsprechend wurde auch die Eintragun der Marke seitens des Weltkonzerns als europäische Gemeinschaftsmarke abgelehnt.Links:http://www.heise.de/newsticker/meldung/84518

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Der Markeninhaber kann einem Dritten immer untersagen, eine identische Marke für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die seine Marke Schutz genießt. Dies gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob ein Weltkonzern wie Google oder ein „kleiner“ Unternehmer die Marke für sich hat schützen lassen, denn, vor dem Gesetz ist bekanntlich jeder gleich.

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