Google haftet nicht für Aussagen in Suchergebnissen

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte sich mit der Entscheidung vom 26.05.2011 (3 U 67/11) mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern Google für die in den Suchergebnissen dargestellten Textauszügen haftet. Ausgangspunkt...

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Das Oberlandesgericht Hamburg hatte sich mit der Entscheidung vom 26.05.2011 (3 U 67/11) mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern Google für die in den Suchergebnissen dargestellten Textauszügen haftet.

haftung_internet_03Ausgangspunkt der Entscheidung war die Klage eines Geschäftsführers einer Vermögensberatung. Bei einer entsprechenden Google-Suche zeigten die Ergebnisse in Auszügen Begriffe wie „Immobilienbetrug“, „Betrug“ oder „Machenschaften“ an. Diesbezüglich forderte der Geschäftsführer von Google als Presseorgan die Unterlassung.

Zu Unrecht, wie die Richter in Hamburg nun feststellten. Das Unternehmen Google verbreite mit der Darstellung der Suchergebnisse nicht selbst eigene oder fremde, für den Kläger ehrenrührige Inhalte, sondern macht nur fremde Inhalte, die auch ohne Ihr Zutun ohnehin im Netz verfügbar sind, für den Nutzer ihrer Suchmaschine auffindbar. Diese Tatsache sei auch für den durchschnittlichen Google-Nutzer erkennbar, bzw. es sei ihm bewusst, dass es sich nicht um eigene Inhalte von Google handele.Links:Volltext bei OpenJur.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

In dem vorgenannten Urteil hat das OLG Hamburg nochmals ausführlich zu der Haftung im Internet Stellung genommen. Dabei wiederholte es unter Nennung verschiedenster Rechtsprechung auch den vom Unternehmer zu beachtenden Grundsatz, dass ein Mitstörer frühestens ab Kenntnis in Haftung genommen werden kann, sofern ihn nicht besondere, allgemeine Prüfungspflichten treffen.

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