Google muss AdWords-Praxis in Frankreich einschränken

Ein Gericht in Nanterre verurteilte vor Kurzem die französische Google-Tochter zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 150.000 €, da es nach Ansicht der Richter die Markenrechte der Hotelkette...

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news2Ein Gericht in Nanterre verurteilte vor Kurzem die französische Google-Tochter zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 150.000 €, da es nach Ansicht der Richter die Markenrechte der Hotelkette Méridien wiederholt verletzte. Google hatte zahlreiche Variationen der eingetragenen Bezeichnungen „Le Méridien” und „Méridien” an die Konkurrenz als Kennwort für die Google-AdWords verkauft. Auch auf eine im vergangenen Jahr erteilte Unterlassungsaufforderung der Richter reagierte das Unternehmen zunächst nicht. Neben dem Anspruch auf Schadensersatz muss zudem eine Erklärung auf der Internet-Seite des Suchmaschinen-Betreibers abgegeben werden.Links:http://www.markenbusiness.com/de/news.php?newsid=3277

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die so genannten AdWords sind Begriffe, bei dessen Eingabe bei Google eine gesonderte Werbeanzeige erscheint. Die Rechtslage zu diesem Thema ist in der Bundesrepublik sehr umstritten. So befand das LG Hamburg die Praxis für zulässig, das LG München hingegen bejaht eine Kennzeichenverletzung. Ein weiteres Verfahren ist momentan noch bei dem OLG Hamburg anhängig.

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