Grenze zur Unternehmereiegnschaft bei ebay konkretisiert

IT-Vertrag

Das AG Radolfzell hatte in seinem Urteil vom 29.07.2004 (3 C 553/03) darüber zu entscheiden, ab wann ein Verkäufer bei ebay eigentlich als Unternehmer anzusehen ist und somit...

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Das AG Radolfzell hatte in seinem Urteil vom 29.07.2004 (3 C 553/03) darüber zu entscheiden, ab wann ein Verkäufer bei ebay eigentlich als Unternehmer anzusehen ist und somit Informationspflichten zu erfüllen hat. Es stellte fest, dass der mehrmalige Verkauf eines gleichartigen Navigationsgerätes sowie die eigene Bezeichnung als „Powerseller“ diese Grenze jedenfalls überschreitet.

Links:http://www.jurpc.de/rechtspr/20050015.htm

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Jeder regelmäßig bei ebay als Verkäufer agierender Unternehmer sollte darauf achten, die – spätestens seit dem Urteil des BGH vom 03.11.2004 (BGH VIII ZR 375/03) auch für Onlineauktionen geltenden – Informationspflichten des Fernabsatzes einzuhalten, also insbesondere den Kunden über dessen Widerrufsrecht in Kenntnis zu setzen.

 

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