Gute Idee allein ist nicht schutzfähig

Das Oberlandesgericht Dresden entschied vor Kurzem, dass allein eine gute Idee nicht nach dem Urheberrecht schutzfähig sei. Gegenstand der Entscheidung war die Urheberschaft an der „Mount-Everest-Schau“ in Leipzig....

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news2Das Oberlandesgericht Dresden entschied vor Kurzem, dass allein eine gute Idee nicht nach dem Urheberrecht schutzfähig sei. Gegenstand der Entscheidung war die Urheberschaft an der „Mount-Everest-Schau“ in Leipzig. Ein Oberhausener Kunsthändler forderte von seinem früheren Geschäftspartner die Beteiligung am Gewinn, da seine Idee, wie auch vom Gericht anerkannt, Ausgangspunkt der Veranstaltung war. Die Richter wiesen sein Begehren allerdings zurück.Links:http://www.lvz-online.de/lvz-heute/11163.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Unternehmer sollten darauf achten, dass Geschäftsmodelle grundsätzlich nicht schutzfähig sind. Dies würde der Idee des freien Wettbewerbs zuwiderlaufen. Das Ergebnis der geistigen Schöpfung muss eine konkrete, sinnlich wahrnehmbare Form gefunden haben.

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