Die Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) möchte im Streit um das Thema Widerruf eine endgültige Klärung herbeiführen. Dazu hat es vor kurzem eine Anwaltssozietät beauftragt, einen Musterprozess zu führen um letzten Endes beim Bundesgerichtshof eine höchstrichterliche Entscheidung zur Widerrufsbelehrung zu bekommen. Bisher haben die Landes- und Oberlandesgerichte hier sehr unterschiedlich geurteilt. Mal sei die Musterwiderrufsbelehrung in der BGB-InfoVO rechtswidrig, dann aber doch rechtmäßig weil sie eben in der BGB-InfoVO steht. Uneinigkeit herrscht auch bezüglich der Frage, ob bei Online-Käufen (vor allem über eBay) die Widerrufsfrist 2 oder 4 Wochen beträgt. Hier ist es wiederholt zu Abmahnungen gekommen. Was die DIHK nun anpackt, ist eigentlich Aufgabe des Bundesjustizministeriums (BMJ). Durch eine Änderung der BGB-InfoVO könnte zu mindest eine Rechtsunsicherheit auf schnellem Wege beseitigt werden.Links:http://www.vnr.de/vnr/unternehmensgruendung/selbststaendig/praxistipp_40323.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
IT-Rechtsinfo hat berichtet, dass das BMJ bereits eine Überarbeitung der BGB-InvoV angestrengt hat (News v. 09.12.2007). Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit und dem damit betriebenen Abmahnungs-Missbrauch ist dieses sehr zu wünschen. Bis dahin sollte der Unternehmer allerdings die weiteste und somit aber auch sicherste Widerrufsbehlerung verwenden.
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