Das Landgericht Hamburg hat mit dem Beschluss vom 20.09.2005 (324 O 721/05) gegen den weitbekannten Heise-Verlag eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Universal Boards GmbH & Co. KG hatte beklagt, dass in einem Forum des Heise-Verlags dazu aufgerufen werde, die Server der GmbH durch übermäßigen Aufruf lahmzulegen. Daraufhin lies der Heise-Verlag die Einträge in dem Forum löschen, unternahm allerdings keine weiteren Schritte zur Vermeidung einer Wiederholung. Der Verlag berief sich dabei auf die aktuelle Rechtsprechung, wonach eine Haftung erst ab Kenntnisnahme in Betracht kommt. Der Betreiber des Forums sei aber auch dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer Wiederholung kommt. In der Folge hätte Heise also Vorkehrung zur Vermeidung einer Wiederholung treffen müssen.Links:http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Grundsätzlich haftet ein Forumbetreiber erst ab Kenntnisnahme der Rechtsverletzung. Sodann hat er allerdings in angemessenem Maße Vorkehrungen zu treffen, die eine Wiederholung verhindern.