Das Kammergericht Berlin hatte mit dem Beschluss vom 09.11.2007 (5 W 304/07) in einer Wettbewerbssache über den Hinweis der Wertersatzpflicht in einer Widerrufsbelehrung zu entscheiden.
Im Streit lagen zwei Händler, die über eBay Autoradios verkaufen, wobei der Antragssteller von seinem Konkurrenten forderte, es zu unterlassen, im Rahmen seiner Widerrufsbelehrung den Satz „Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt“ zu verwenden. Das Gericht sah darin allerdings keinen Wettbewerbsverstoß. Zwar sei es richtig, dass der Verbraucher Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung der Ware nur schuldet, wenn der Unternehmer ihn spätestens vor Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit, sie zu vermeiden, hingewiesen hat, was aber aufgrund des Weges, wie bei eBay Kaufverträge zustande kommen, nicht möglich ist. Dennoch sei die Belehrung allerdings nicht falsch, da derjenige, der die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt, weithin vermeiden kann, den oben dargestellten Wertersatzansprüchen ausgesetzt zu werden. Die Richter stellten allerdings fest, dass zwei AGB-Klauseln des Antragsgegners unzulässig sind. So hat dieser es zukünftig zu unterlassen, die Klauseln „Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten“ und „Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistung 1 Jahr ab Verkaufsdatum“ zu verwenden, da die Gewährleistungsfrist beispielsweise nicht mit Verkaufsdatum, sondern erst mit Ablieferung der Ware beginnt. Die geläufige Formulierung „eBay ich Versand der Käufer“ sei aber zulässig.Links:Volltext bei JurPC
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Widerrufsbelehrungen und AGB sind besonderns im Internet-Handel ein häufiges Streitthema. Anders als beim Geschäft außerhalb des Internets lassen sich Belehrungen und Regelungen der Konkurrenten schnell und leicht auswerten. Abmahnanwälte und eine mitunter uneinheitliche Rechtsprechung erschweren vor Allem für kleine oder mittelständische Unternehmer das IT-Geschäft. Jedem Händler ist zu empfehlen, seine Belehrungen und AGBs regelmäßig zu überprüfen.
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