Der Europäische Gerichtshof entschied mit dem Urteil vom 15.06.2005 (T-71/03) über die Höhe von EU-Geldbußen bei rechtswidrigen Kartellbildungen.
Demzufolge dürfen sie 10% des Umsatzes von dem Produkt, für welches die Preisabsprache festgestellt wurde, nicht übersteigen. In dem konkreten Fall verlangten mehrere Unternehmen, die sich auf dem Markt für Graphitelektroden bewegen, dass eine Geldbuße in Höhe von 60,6 Millionen Euro herabgesetzt wird. Dem Anspruch wurde mit diesem Urteil stattgegeben.Links:Bericht bei Otto Schmidt
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Geldbußen für grenzüberschreitende Kartellabsprachen können von der EU-Kommssion verhängt werden.
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