Hohe Anforderungen an Altersverifikation im Internet

Der Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 18.10.2007 (I ZR 102/05) entschieden, dass herkömmliche Altersverifizierungssysteme im Internet nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Die Beklagten...

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datenschutzDer Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 18.10.2007 (I ZR 102/05) entschieden, dass herkömmliche Altersverifizierungssysteme im Internet nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Die Beklagten hatten es für ausreichend erachtet, wenn der Nutzer die Nummern von Personalausweis oder Reisepass als Altersnachweis zum Zutritt von pornographischen Inhalten angab. Ein anderer Anbieter hielt es für ausreichend, wenn der Nutzer Name, Adresse sowie Kreditkartennummer oder Bankverbindung eingab. Beide Verifikationssysteme hielten die Richter jedoch nicht für ausreichend, da Minderjährige häufig über eigene Konten und Personalausweisen verfügen würden. Die Richter stellten klar, dass lediglich ein Nachweis per Post-Ident-Verfahren als zulässige Verifikation ausreiche.Links:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=41423&pos=3&anz=152

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Unternehmen sollten beachten, dass im pornographischen Bereich des Internet sehr hohe Anforderungen zu erfüllen sind. Soweit entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (nackte Körper, sexuelle- oder Gewaltdarstellungen) eingebunden werden, sind entsprechende Altersverifikationen zwingend. Derzeit sicherste Methode ist tatsächlich das Post-Ident-Verfahren, da hier der Postmitarbeiter die Personalien unmittelbar vergleichen kann.

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