Webhoster stellen ihren Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung, der ans Internet angeschlossen ist.
Wenn nun auf einem dieser Server Inhalte abgelegt werden, die mittels Webseite für Internetnutzer sichtbar sind und zu einer Rechtsverletzung (Marken-, Urheberrechts-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsverletzung) führen, dann stellt sich die Frage, ob für diese Verletzung auch der Webhoster als Provider in die Verantwortung gezogen werden kann. Hierzu gibt es zwischenzeitlich eine Reihe von Urteilen. Das LG Karlsruhe hat nun mit Beschluss vom 10.12.2007 (9 S 564/06) zu diesem Thema eine schöne Zusammenfassung erstellt, die einen guten Überblick zur Rechtslage gibt. Ein Webhosting-Provider hatte rechtswidrige Inhalte (Persönlichkeitsverletzung) nicht unmittelbar nach Kenntnis der Verletzung gesperrt, sondern sich auf das Haftungsprivileg des § 10 TMG gestützt. Die Richter stellten fest, dass das Haftungsprivileg für Unterlassungsansprüche nicht greife und daher der Provider nach Kenntnis sehr wohl zur Sperrung verpflichtet war. ABER: Im Gegensatz zu den Markenverletzungen ist es dem Provider nicht möglich, zukünftige Verletzungen per technischem Filter automatisch heraussuchen zu können. Dies ist vielleicht im Markenrecht so – weshalb ebay auch bei Markenbegriffen in den Auktionen Zertifikate der Markenhersteller verlangt -, jedoch nicht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, da der Computer nicht zwischen Wahrheit und Unwahrheit unterscheiden kann. Der Provider war daher zwar zur Sperrung, jedoch nicht zur zukünftigen Prüfung jeder seiner Webseiten verpflichtet.Links:Bericht bei Beck Online
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Webhoster sind immer in Gefahr, von Dritten wegen der Inhalte seiner Kunden abgemahnt zu werden. Es gilt der Grundsatz, dass der Provider nur dann haftet, wenn er Prüfungspflichten verletzt hat. Umso größer der Datenbestand, umso unzumutbarer die Prüfungspflichten, da ansonsten das Geschäftsmodell gefährdet würde. Sobald es jedoch um Markenverletzungen geht, setzt die Rechtsprechung deutlich höhere Maßstäbe. Möchten Sie wissen, ob Ihre Unterseiten regelmäßig von Ihnen überprüft werden müssen? Dann nehmen Sie mit der Kanzlei Dr. Wulf unverbindlich Kontakt auf: Hotline 040/27889972.
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