Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) entschied mit erst seit kurzem veröffentlicher Entscheidung vom 13.09.2007 (Az. R 631/2006-4), dass die Internetdomain hotel.de als Wortmarke nicht schutzfähig ist. Zwar ist diese Information für Markenrecht-Insider wirklich keine Innovation. Tatsächlich war jedoch zu berücksichtigen, dass hotel.de monatlich etwa 1,3 Besucher und 20 Millionen Seitenaufrufe zu verzeichnen hat und damit bei Alexa weltweit auf Rang 7.429 geführt wird. Insoweit stützte sich der Anmelder auf die Durchsetzung schutzunfähiger Marken (§ 8 III MarkenG), wonach eine schutzunfähige Marke schutzfähig werden kann, wenn sie sich innerhalb der beteiligten Verkehrskreis durchgesetzt hat. Das HABM sah dies jedoch anders und sah obige Besucherzahlen für eine Markendurchsetzung als noch nicht ausreichend an. Insbesondere wurde der bereits bestehende Grundsatz bestätigt, dass die Länderdomain-Endung (.de) bei der Bewertung einer Unterscheidungskraft keine Rolle spielt.Links:Volltext bei OAMI
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Diese Entscheidung sollte Unternehmern nochmals ins Bewußtsein rufen, dass beschreibende Begriffe markenrechtlich nicht schutzfähig sind. Es sollte daher bei der Wahl der Geschäfts- oder Produktbezeichnung stets darauf geachtet werden, dass der Name nicht nur unterscheidungskräftig, sondern bestenfalls auch noch äußerst phantasievoll und einzigartig ist. Auch eine geringe Trefferquote bei Google dient als Indiz für eine Schutzfähigkeit.