Das OLG Hamm entschied, in seinem Urteil vom 02.04.2009, (Az.: 4 U 213/08), dass fehlende Angaben der Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie der Handelsregisternummer im Impressum für Unternehmen zu einem teuren Fehler werden können. Grundsätzlich gilt für alle Webauftritte von Unternehmen und vor allem für Online-Händler eine Impressumspflicht. Dieses muss Angaben zu Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail auch Angaben wie Handelsregister, Handelsregisternummer, Umsatzsteueridentifikations- und Wirtschaftsidentifikationsnummer beinhalten.
Links:Angebot: Quickcheck Online-Shop auf praetoria-legal.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Es wird allen Betreibern von kommerziellen Webseiten nahegelegt, die Informationspflichten aus dem §5 TMG zu beachten und wie dort gefordert umzusetzen. In unserem Angebot unter praetoria-legal.de finden Sie auch ein Quickcheck Online-Shop.
Wie das obige Urteil zeigt, kann auch ein geringfügiger Verstoß gegen die Informationspflichten des TMG teuer werden.
Weitere Informationen zum Thema