Informationspflichten: Umsatzsteuer-ID und Registerangaben

Das OLG Hamm entschied, in seinem Urteil vom 02.04.2009, (Az.: 4 U 213/08), dass fehlende Angaben der Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie der Handelsregisternummer im Impressum für Unternehmen zu einem teuren...

2386 0
2386 0

Das OLG Hamm entschied, in seinem Urteil vom 02.04.2009, (Az.: 4 U 213/08), dass fehlende Angaben der Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie der Handelsregisternummer im Impressum für Unternehmen zu einem teuren Fehler werden können. Grundsätzlich gilt für alle Webauftritte von Unternehmen und vor allem für Online-Händler eine Impressumspflicht. Dieses muss Angaben zu Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail auch Angaben wie Handelsregister, Handelsregisternummer, Umsatzsteueridentifikations- und Wirtschaftsidentifikationsnummer beinhalten.

Hintergrund:
Ein Betreiber eines Online-Shops mahnte einen Mitbewerber auf Grund fehlender Angaben zur Umsatzsteuer-ID sowie zur Handelsregisternummer ab und forderte eine Abmahngebühr. Der abgemahnte Konkurrent weigert sich die Zahlung zu tätigen und gab an, dass es sich bei den fehlenden Angaben um einen Bagatellverstoß handele. Daraufhin wurde ein Gericht eingeschaltet. Dieses gab dem Abmahner Recht.
Begründung des Gerichts:
Dem Gericht zu Folge sei eine Missachtung der Informations- und Impressumspflichten nicht als Bagatellverstoß anzusehen. Eine Missachtung dieser Pflichten sei als Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen zu sehen und stelle somit eine Missachtung von nationalem sowie EU-Recht dar. Auch ein durch die Nichtbeachtung der Informationspflichten ggf. entstehender Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern, die ihren Pflichten vollständig nachkommen, sei denkbar, so das OLG. Als plausiblen Streitwert setzte das OLG Hamm €15.000,- an.

Links:Angebot: Quickcheck Online-Shop auf praetoria-legal.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Es wird allen Betreibern von kommerziellen Webseiten nahegelegt, die Informationspflichten aus dem §5 TMG zu beachten und wie dort gefordert  umzusetzen. In unserem Angebot unter praetoria-legal.de finden Sie auch ein Quickcheck Online-Shop.

Wie das obige Urteil zeigt, kann auch ein geringfügiger Verstoß gegen die Informationspflichten des TMG teuer werden.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article