Internethändler und regionale Gewerbetreibende stehen im Wettbewerb

Das Oberlandesgericht Jena entschied mit dem Urteil vom 8.3.2006 (2 U 990/05), dass zwischen Internethändlern und regional tätigen Gewerbetreibenden regelmäßig ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Internetangebote seien bekanntermaßen überall abrufbar,...

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Das Oberlandesgericht Jena entschied mit dem Urteil vom 8.3.2006 (2 U 990/05), dass zwischen Internethändlern und regional tätigen Gewerbetreibenden regelmäßig ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Internetangebote seien bekanntermaßen überall abrufbar, sodass eine Absatzkonkurrenz bei gleichartigen Produkten grundsätzlich zu bejahen ist. Ausgangspunkt der Entscheidung war das Unterlassungsbegehren eines Heizungs- und Sanitärfachmarktes, der in dem Anbieten von Elektroheizgeräten über die Internetplattform e-bay seitens des Beklagten eine wettbewerbswidrige Handlung sah. Das Angebot enthalte u.a. nicht die erforderliche ladungsfähige Anschrift. Der betroffene eBay-Händler hat die beanstandeten Handlungen nun zu unterlassen.

Links:http://www.otto-schmidt.de/2306.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Wer von einem Konkurrenten die Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens verlangt, muss zunächst darlegen können, dass er zu diesem in einem direkten Wettbewerbsverhältnis steht. Dies setzt zum einen voraus, dass die Parteien gleiche oder gleichartige Waren anbieten. Zudem müssen diese Waren innerhalb desselben Abnehmerkreises angeboten werden.

 

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