iPhone: Alleinvertrieb durch T-Mobile ist zulässig

Das Thema iPhone gehört eigentlich schon der Vergangenheit an, auch wenn nun die UMTS-Version auf den Markt gekommen ist. Höchst umstritten war jedoch zum Ende des vergangenen Jahres,...

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Das Thema iPhone gehört eigentlich schon der Vergangenheit an, auch wenn nun die UMTS-Version auf den Markt gekommen ist. Höchst umstritten war jedoch zum Ende des vergangenen Jahres, ob T-Mobile das iPhone im Alleinvertrieb veräußern durfte oder aus wettbewerbsrechtlichen Gründen auch anderen Mobilfunkbetreibern diese Möglichkeit offen gehalten werden musste.

marke2_02Das LG Hamburg hatte zunächst einem Eilantrag von Vodaphone Mitte November 2007 stattgegeben und T-Mobile verpflichtet, das Telefon auch ohne Vertragsbindung zu verkaufen. Auf den Widerspruch von T-Mobile hin wurde diese Eilentscheidung jedoch in einem nun veröffentlichten Urteil vom 04.12.2008 (315 O 923/07) wieder aufgehoben. Nach Ansicht der Richter liegt in dem Alleinvertrieb und dauerhaftem Einbinden einer SIM-Lock-Sperre keine Wettbewerbsverletzung nach § 4 Nr. 11 UWG, da keine gesetzlichen Regelungen verletzt, sondern T-Mobile lizenzrechtlich selbst zu derartigen Maßnahmen verpflichtet sei. Auch verstoße der Alleinvertrieb nicht gegen Kartellrecht (Art. 81 Abs. 1 EGV i.V.m. § 33 Abs. 1 GWB), da „der Marktanteil der Firma Apple auf dem Mobilfunkmarkt zum einen noch sehr gering ist und zum anderen durch die Tatsache, dass das iPhone auch in anderen Ländern der EU über andere Partner auf den Markt gebracht wird, die Beeinträchtigung des EU-zwischenstaatlichen Wettbewerbs nicht spürbar ist“. T-Mobile darf also weiter das iPhone im Alleinvertrieb verkaufen.Links:Volltext bei JurPC

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Regelungen des UWG und des GWB spielen bei allen Werbemaßnahmen von Unternehmen eine Rolle. Nach dem UWG darf man den Kunden nicht täuschen, den Mitbewerber nicht behindern und keine wettbewerbsbezogenen Vorschriften verletzen. Das GWB betrifft maßgeblich Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die sich negativ auf Konkurrenten oder Abnehmer auswirken können (Kartellverbot, Preisabsprachen etc.). Der Alleinvertrieb hat des iPhone hat nun wohl auch ein Ende. Apple Premium Reseller haben verlauten lassen, dass das neue iPhone 3G nicht nur über T-Mobile, sondern auch über diese Reseller und die Firma Gravis vertrieben werden soll. Allerdings ist aktuell erkennbar, dass T-Mobile die Belieferung der Premium Reseller nicht gerade mit besonderem Elan vorantreiben wird.

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