BGH: Irreführende Werbung im Internet

Irreführende Werbung im Internet Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 16.12.2004 (I ZR 222/02), dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführend sei, wie...

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Irreführende Werbung im Internet

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 16.12.2004 (I ZR 222/02), dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführend sei, wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen ist. Zusätzlich ist bei der Bestimmung des Grades der Aufmerksamkeit die besondere Situation des Internet-Nutzers zu beachten, der die nötigen Informationen meist selbst nachfragen muss. Im konkreten Fall zum Thema Irreführende Werbung hatte der Beklagte auf seiner Seite u.a. Tintenpatronen angeboten, wobei sich die Patronen für Epson-Drucker unter dem Link „Epson-Tinte“ befanden. Hier befanden sich allerdings nicht nur Original Epson-Patronen, sondern auch Patronen anderer Hersteller. Der Kläger, ein Tochterunternehmen des Epson-Konzerns, forderte die Unterlassung. Der BGH stellte zum Thema Irreführende Werbung fest, dass – entgegen der Ansicht der Berufungsrichter – im vorliegenden durchaus eine Wettbewerbsverletzung vorliegen kann. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Link:http://www.jurpc.de/rechtspr/20050038.htm

Wichtig für den Unternehmer:

Jeder Betreiber einer gewerblichen Internetseite sollte im Umgang mit Markennamen äußerst vorsichtig umgehen, da selbstverständlich auch im Internetrecht das Verbot der irreführende Werbung sowie die markenrechtlichen Grundsätze gelten. So ist z.B. bereits die Überschrift „Epson-Tinte“ wettbewerbswidrig, wenn nicht ausschließlich Patronen der Firma Epson an dieser Stelle zum Verkauf angeboten werden.

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