Der Umweltausschuss des deutschen Bundestages hat am 22.04.2009 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur „Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren“ (BattG) vom 21.01.2009 angenommen. Mit diesem Gesetzesentwurf soll eine Richtlinie der EU in nationales Recht übernommen werden. Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Verbraucher, sowie Entsorgungsstellen. Mit dem BattG soll die jetzt noch geltende BattV abgelöst werden.
Hintergrund: Seit 1998 gilt für den Handel mit Batterien die BattV. Hier stellen die §§3-5 der BattV bindende Anweisungen für Hersteller und Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren dar.
Nach dem alten Recht mussten Vertreiber und Hersteller von Batterien dafür sorgen, dass diese vom Verbraucher kostenfrei zurückgegeben werden können. Beim Versandhandel müssen Rückgabestellen in zumutbarer Reichweite für den Verbraucher gewährleistet werden. Mit dem Gesetzesentwurf soll die Richtlinie 2006/66/EG (BattRL), die bereits zum September 2008 in Kraft getreten ist, umgesetzt werden.
Zukünftige Änderungen: Die bereits jetzt vorhanden und bewährten Rücknahme- und Entsorgungsstrukturen werden beibehalten. In dem neunen Gesetz wird zudem eine Vielzahl zusätzlicher Pflichten enthalten sein. Die wichtigsten sehen im Detail wie folgt aus:
- Alle Hersteller und Importeure werden dazu verpflichtet sich in ein Zentralregister einzutragen, welches beim Umweltbundsamt (UBA) hinterlegt wird. Dieses wird im Internet veröffentlicht.
- Hersteller werden sich weiterhin an Rücknahmesystemen beteiligen oder alternative, behördlich genehmigte Systeme entwickeln müssen.
- Giftstoffe, wie z.B. Schwermetalle, sollen in der Herstellung von Batterien weitestgehend, bis auf einige Ausnahmen mit Höchstgrenzen, verboten werden.
- Es werden Kennzeichnungspflichten für Schwermetalle, die über der Freigrenze liegen, eingeführt. Demnach müssen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, neben der durchgestrichenen Mülltonne, auch die Mengen an Schwermetallen auf den Batterien, oder falls die Batterien und Akkus zu klein sind, auf den Verpackungen vermerkt werden.
- Anbieter sowie Hersteller werden zukünftig auch Industriebatterien von Endanwendern zurücknehmen müssen.
- Es werden Sammelziele für Batterien und Akkumulatoren vorgeschrieben: Bis 2012 müssen mindestens 35%, bis 2016, 45% aller in Verkehr gebrachten Batterien bei Sammelstellen abgegeben werden.
Mit dem Inkrafttreten des BattG wird zudem die Verfolgung bestimmter Bußgeldtatbestände an das Umweltbundesamt abgegeben. Hierunter fallen Bußgelder für Nichteinhaltung der Pflichten, verbunden mit dem neunen Melderegister, sowie bezüglich bestimmter Grundpflichten der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren. Hierdurch wird eine zentralisierte Verfolgung von Verstößen gegen derartige Pflichten und die hiermit verbundenen Wettbewerbsvorteile von „Trittbrettfahrern“ gewährleistet.
Links:Pressemitteilung des Bundestages
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Für alle Hersteller, sowie Anbieter von batteriebetriebenen Produkten gilt es ab dem Inkrafttreten des BattG, die darin enthaltenen Änderungen zu übernehmen.
Hierbei ist besonders auf die rechtzeitige sowie sorgfältige Umsetzung der neuen Anforderungen zu achten. Verstöße und Nichteinhaltungen können mit Bußgeldern sowie weiteren Sanktionen geahndet werden. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass ein Eintag in das neue Melderegister der Bundesregierung erfolgen muss und vor allem, bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, noch nicht verkaufte Batterien und Akkumulatoren, die die Vorschriften nicht erfüllen, aus dem Handel genommen werden.
Zudem sollten Sie sich bereits jetzt Gedanken bezüglich der Entsorgungssysteme, sowie Bezugsquellen der verwendeten Batterien machen.
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