IT-Handel: Neues Batteriegesetz (BattG) tritt am 01.12.2009 in Kraft

Ab dem 01.12.2009 geht das Batterie-Melderegister des Umweltbundesamts (UBA) online. Dieses bedeutet, dass alle Hersteller, die Meldepflichtig sind, bis zum 28.02.2010 in dem Register des UBA registriert sein...

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Ab dem 01.12.2009 geht das Batterie-Melderegister des Umweltbundesamts (UBA) online. Dieses bedeutet, dass alle Hersteller, die Meldepflichtig sind, bis zum 28.02.2010 in dem Register des UBA registriert sein müssen.

Hintergrund: Das Melderegistergehört mit zur praktischen Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren (BattG). Dieses wurde am 30.06.2009 vom Gesetzgeber verkündet und betrifft so gut wie alle Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus sowie von elektronischen Geräten, die als Stromquelle solche verwenden. Mit ddem BattG wird die europäische Richtlinie 2006/66 EG ins nationale Recht umgesetzt. Das UBA ist im Sinne des BattG auch die Zuständige Bußgeldbehörde. Bußgelder können dann erhoben werden, wenn Vorgaben des BattG durch die Betroffenen Unternehmen nicht eingehalten werden.Links:Informationsblatt des UBA auf umweltbundesamt.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Für fast alle Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus ist eine Anmeldung im Register des UBA zwingend notwendig. Zuweiderhandlungen können schwere Bußgelder zur Folge haben. Demnach wird dringend empfohlen sich rechtzeitig um eine Registrierung zu kümmern.

Für alle Fragen zum Einzelfall stehen wir gerne zur Verfügung.

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