IT-Compliance

Letzten Freitag am 01.07.2011 ist das Steuervereinfachungsgesetz in Kraft getreten. Dies soll die Verwendung von elektronischen Rechnungen für Unternehmer vereinfachen. Bisher mussten, damit der Vorsteuerabzug aus einer elektronischen Rechnung gegeben war, aufwendige Nachweise, wie z.B. eine elektronische Signatur verwendet werden. Seit letzte, Freitag (dem 01.07.2011) gibt es hier erhebliche Vereinfachungen auf Grund des Steuervereinfachungsgesetzes.
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Domains

Letze Woche verabschiedete die ICANN das Bewerbungsverfahren für neue Top Level Domains. Bereits im Juni 2008 gab die ICANN die Einführung neuer Adresszonen im Internet frei. Nun können sich Unternehmen und Organisationen im Zeitraum zwischen dem 12.01.2012 und dem 12.04.2012 um die Zuteilung einer neuen TLD bewerben. Die Bewerbungskriterien sind jedoch enorm hoch gesteckt.
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Domains
Nach einem Urteil des LG Frankfurt vom 28.03.2011 (AZ: 2-01 S 309/10), macht sich die DENIC gegenüber dem Betreiber eines Vollstreckungsverfahrens schadensersatzpflichtig, wenn sie die Pfändung von Domains eines Schuldners vereitelt. Demnach ist die DENIC dazu verpflichtet als Drittschuldnerin, den Forderungen der Pfändung Folge zu leisten indem sie die Domains für den Gläubiger sichert.
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Pflichtangaben für eShops
In der letzen Woche hat der Bundestag eine erneute Reform des Widerrufsrechts im Fernabsatz verabschiedet. Obwohl die letzte Reform erst am 11.06.2010 in Kraft trat, erscheint eine erneute Reformierung des Widerrufsrechts notwendig, da es sich hier um die Umsetzung und Berücksichtigung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs handelt, welches im September 2009 von diesem ausgesprochen wurde und die Unvereinbarkeit des nationalen Widerrufsrecht mit der EU-Richtlinie feststellte.
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Datenschutz im Internet
Seit Jahren werden im Internet Cookies für unterschiedlichste Zwecke eingesetzt. Bisher reichte es aus, dass der Nutzer in der Datenschutzerklärung über den Einsatz von Cookies informiert wurde. Eine Richtlinie der EU aus dem Jahr 2009 könnte nun allerdings dafür sorgen, dass der Einsatz von Cookies nur noch nach einer expliziten Einwilligung der einzelnen User erfolgen darf.
Die Umsetzung dieser Richtlinie in der Bundesrepublik ist jedoch bisher nicht erfolgt.
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Markenschutz
Wenn ein Internetnutzer bei einem sozialen Netzwerk Namen von bekannten Marken oder sonstige geschäftliche Bezeichnungen für die Betitelung seines Nutzerkontos oder einer Gruppe verwendet, kann dies zu Abmahnungen wegen Marken- und Namensrechtsverletzungen führen.
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Pflichtangaben für eShops
Der BGH hat am 14.04.2011 (Az.: - I ZR 133/09) entschieden, dass keine Pflicht dazu bestehet, dass nähere und konkretere Angaben und Informationen die in einer Garantieerklärung bei einem Verbrauchsgüterkauf enthalten sein müssen, nicht bereits in der Werbung genannt werden brauchen.
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Werberecht
Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 17.02.2011 (Az.: I-4 U 17/10) entschieden, dass es nicht für eine Einwilligung in Telefon-, Fax- und Emailwerbung ausreicht, wenn die Zustimmungsklausel nur in den AGB eines Vertragstextes enthalten ist und nicht durch gesonderte Kenntlichmachung hervorgehoben wird.
Eine rechtmäßige Einwilligung eines Kunden zur Nutzung seiner Kontaktdaten zu oben beschriebenen Werbezwecken, liegt nur dann vor wenn der Kunde diese per Opt-In abgegeben hat.
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Internetbranche
Generell gesehen, verbietet der § 4 Nr. 6 UWG die Abhängigkeit eines Gewinnspiels vom Kauf einer Ware oder Leistung. Mit anderen Worten, gilt es als unlauter Wettbewerb, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder an einem Preisausschreiben davon abhängig gemacht wird, ob jemand eine Ware oder Leistung erwirbt.
In letzter Zeit gingen juristische Meinungen allerdings in die Richtung, dass diese Regelung etwas zu eng gefasst worden ist. So sah es auch der BGH.
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Abmahnung
Der BGH hat in seinem Urteil vom 17.03.2011 (I ZR 81/09) entschieden, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Online-Händler bei der Neueinführung von Angeboten, hervorgehobene Preise darstellt, welche er höheren, durchgestrichenen Preisen gegenüberstellt, wenn aus dem Angebot nicht klar und deutlich hervorgeht, wie lange diese niedrigeren Preise gelten und ab welchem Zeitpunkt die durchgestrichenen Preise aktuell werden.
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