Jahresabschluss: Entlastung für den Mittelstand

Zum 01.10.2009 werden die Kosten für die verpflichtende Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger gesenkt. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH ändert in Kooperation mit dem Bundesjustizministerium die Preise für...

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Zum 01.10.2009 werden die Kosten für die verpflichtende Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger gesenkt. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH ändert in Kooperation mit dem Bundesjustizministerium die Preise für Anlieferung der Jahresabschlüsse im Standartformat von €35,- auf €30,- für kleine Gesellschaften und von €55,- auf €48,- für mittelgroße Gesellschaften.

Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten des „Gesetztes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG), im Jahr 2007, müssen deutsche Unternehmen Jahresabschlüsse im Internet publizieren.  Hierzu müssen die Abschlüsse bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH eingereicht werden. Diese Veröffentlichungspflicht betrifft alle Personen- und Kapitalgesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter in Form einer natürlichen Person.
Die Verlagsgesellschaft ist dann zur Bereitstellung der Internetplattform zuständig, über die die Veröffentlichung stattfindet. Dieses tut die Gesellschaft im Auftrag des BMJ.
Nach Ablauf der Übergangszeit bis Ende 2009 sind dann alle Gesellschaften, die publizieren müssen, dazu verpflichtet Ihre Jahresabschlussberichte in elektronischer Form einzureichen. Bis dahin gilt noch die Papierform. Die Kosten für die Offenlegung bemessen sich bislang anhand der Formate der Eingereichten Dokumente. Als Standartformat gilt XML/XBLR. Die Offenlegungspflichten sollen für mehr Transparenz und effizientere  Informationskanäle sorgen. Für die Unternehmen hat das EHUG keine zusätzlichen Pflichten begründet, die Erfüllung der bereits bestehenden jedoch vereinfacht.
Vor allem die ab dem 01.10.2009 erfolgende Kostensenkung soll den Mittelstand noch weiter Entlasten und knüpft somit an dieselben Ansätze an, die bereits von der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ins Rollen gebracht wurden, so das Justizministerium.
Links:Weitere Infos auf bmj.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Senkung der Kosten ändert nichts an der Gesetzeslage bezüglich der Offenlegungspflichten zu Jahresabschlüssen. Es gilt zu beachten, dass die bisher zugelassenen Abschlüsse in Papierform zum Ende des Jahres 2009 auslaufen und ausschließlich digital eingereichte Abschlüsse von der Verlagsgesellschaft angenommen werden. Somit wird empfohlen die Erstellung der Abschlüsse anzupassen und sämtliche Buchhaltungsabläufe so weit wie möglich zu digitalisieren.
Zu Fragen bezüglich der genauen Offenlegungspflichten für kleine und mittelständische Unternehmen, stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

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