Die Bundesregierung hat am 22.04.2009 einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Der Entwurf beinhaltet Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG), welche sich auf die Zugangserschwerung zu Seiten mit kinderpornographischen Inhalten beschränken. Dieses Gesetz soll im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen Kinderpornographie die bereits bestehenden Mittel zur Bekämpfung ergänzen.
Kinderpornographie stellt die Dokumentation von Kindesmissbrauch und sexueller Ausbeutung sowie Nötigung von Kindern dar. Die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte ist nach wie vor ein sehr relevantes Thema. Trotz ständiger Bemühung von Strafverfolgungsbehörden auf nationaler, sowie internationaler Ebene und großflächiger Schließung von betroffenen Websites bleiben Kinderpornographische Inhalte ständig auffindbar und nehmen im Internet sogar zu. So ist aus der Kriminalstatistik zu erkennen, dass in Deutschland zwischen den Jahren 2006 und 2007 ein Anstieg bei der Verbreitung um 111% vorgelegen hat. Das neue Gesetz soll die bereits bestehenden Mittel zur Bekämpfung der Verbreitung solcher Inhalte in folgender Weise ergänzen:
- Alle großen privaten Internet-Service-Provider werden dazu verpflichtet anhand einer Sperrliste des Bundeskriminalamtes, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet, durch technische Maßnahmen zu erschweren.
- Betroffene Nutzer sollen aus präventiven Gründen über eine sog. Stoppmeldung darüber informiert werden, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot nicht mehr möglich ist.
- Eine Haftung der ISP ist nur dann zu bejahen, wenn diese die Sperrliste des Bundeskriminalamtes nicht ordnungsgemäß umsetzen.
- Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung verwendet werden.
Der Gesetzesentwurf wird noch in dieser Legislaturperiode dem Bundestag vorgelegt. Da mit diesem Gesetz ein für alle Beteiligten neuer Bereich betreten wird, wurde im Entwurf eine Evaluation im Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten vorgeschlagen.
Links:Gesetzesentwurf auf bmwi.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Sobald ein Inkrafttreten des Gesetzes voraussehbar sein wird, sollten alle Internetdienstanbieter die Anforderungen genaustens übernehmen, um aus der Nichtbeachtung gegebenenfalls entstehende Nachteile zu vermeiden. Zu den Anforderungen beraten wir Sie gern.