Kartell: EU-Kommission prüft Zusammenarbeit zwischen Google und Yahoo

Die ab Oktober geplante Zusammenarbeit zwischen Google und Yahoo – damals vereinbart als Abwehrreaktion auf das Microsoftangebot – wird nun auch juristisch unter die Lupe genommen. Während in...

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Die ab Oktober geplante Zusammenarbeit zwischen Google und Yahoo – damals vereinbart als Abwehrreaktion auf das Microsoftangebot – wird nun auch juristisch unter die Lupe genommen. Während in den USA der Auftrag zur Prüfung der kartellrechtlichen Situation an den Top-Anwalt Sanford Litvack übertragen wurde, prüft in der EU nun die Kommission mögliche Auswirkungen auf den europäischen Markt.

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Google hatte im Juni angekündigt, seine Werbung zukünftig auch auf Yahoo-Seiten zu platzieren. Yahoo erhalte hierfür ca. US$ 800.000 pro Jahr. Die Aktion soll eigentlich im Oktober starten, wenn nicht die Kartellbehörden die Zusammenarbeit für rechtswidrig einstufen. Für den Bereich der EU dürfte die Zusammenarbeit ähnliche Konsequenzen haben, da beide Unternehmen auch hier die Marktführerschaft inne haben. Anwendbare Norm im deutschen Raum ist hier § 1 GWB. Hiernach sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen verboten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Links:Bericht bei Heise

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Es bleibt abzuwarten, wie die Ergebnisse der EU-Kommission aussehen werden. Infolge der überragenden Marktbeherrschung dürften hohe Maßstäbe anzusetzen sein, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Zusammenarbeit innerhalb der EU verboten wird. Zuvor ist jedoch mit einer Entscheidung der US-Kartellbehörden zu rechnen, sobald das Anwaltsgutachten von Sanford Litvack vorliegt. Sie werden auf IT-rechtsinfo.de unverzüglich unterrichtet, sobald hier Neuigkeiten vorliegen.

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