Wenn über sich selbst im Internet bestimmte Angaben zu lesen sind, die nicht der Wahrheit entsprechen, stellt sich schnell die Frage, ob man gegen die Berichterstattung vorgehen kann. Dieses Thema betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Im vorliegenden Fall betraf es den Moderator Günther Jauch. Das Magazin „Wirtschaftswoche“ hatte sinngemäß berichtet, Jauch verfüge über eine Motoryacht, da sich eine solche auf den Satellitenfotos von GoogleEarth befinde, wenn man auf das Privatgrundstück von Jauch zoomt. Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage von Jauch auf Gegendarstellung statt, das OLG Düsseldorf hob dieses Urteil jedoch wieder auf (Az. I-15 U 176/07). Zur Begründung führt der Senat aus, dass nicht klar sei, ob der Leser tatsächlich von einem Eigentum von Jauch ausgehen würde. Vielmehr bestehe die Möglichkeit, dass der Leser das Boot als Eigentum von Gästen, Paparazzo oder Fans ansehe. Zudem sei der Bericht über Jauch nur Aufhänger zum Thema „Google Earth“ gewesen. Für einen Gegendarstellungsanspruch reiche der Bericht damit nicht aus.Links:http://www.pr-inside.com/de/guenther-jauch-bekommt-keine-gegendarstellung-r446756.htm
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Viele IT-Firmen kennen das Problem schlechter Presse. Einziges Gegenmittel ist hier die Gegendarstellung, welche jedoch von den Verlagen regelmäßig abgelehnt wird. Im Klageverfahren kommt es nun darauf an, ob der Bericht falsche Tatsachen wiedergegeben hat und der Leser auch keine relativierenden Umdeutungen machen kann.
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