Die Richter des OLG Köln hatten mit Urteil vom 07.05.2007 (6 W 54/07) über die Voraussetzungen für Markenschutz durch eine Internetdomain zu entscheiden. Der Kläger betrieb bereits seit Jahren unter der Domain www.4e.de einen Internetproviderservice, war jedoch vornehmlich in einem Bundesland tätig. Als der Beklagte unter der Bezeichnung „4E” neuerdings einen Internetzugang anbot, wehrte sich der Kläger hiergegen mit einer Abmahnung wegen Markenverletzung. Allerdings hatte es der Kläger versäumt, eine eingetragene Marke zu erwirken. Vielmehr stütze er sich einerseits auf das Bestehen einer Benutzungsmarke sowie andererseits auf den Schutz eines Unternehmenskennzeichens nach § 5 MarkenG. Schließlich stellt das Verhalten der Beklagten auf einen Wettbewerbsverstoß dar, da hier offenbar eine gezielte Behinderung vorliege. Die Richter folgten der Ansicht des Klägers nicht. Für das Bestehen einer Benutzungsmarke fehle es an der erforderlichen, bundesweiten Verkehrsgeltung. Zwar sei eine solche innerhalb des Tätigkeitskreises des Klägers möglicherweise gegeben (regional). Jedoch müsse für das Bestehen von Markenschutz einer bundesweiten Verkehrsgeltung vorliegen. Gleiches gelte für das Bestehen von Markenschutz durch Unternehmenskennzeichen nach § 5 MarkenG, da auch hier Verkehrsgeltung gefordert werde und es sich nicht um eine Geschäftsbezeichnung handelt. Letztendlich liege auch keine Wettbewerbsverletzung vor, da die Verwendung von nicht geschützten Begriffen gerade Ausprägung des zulässigen Wettbewerbs sei.Links:http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1302
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Das vorliegende Urteil zeigt erneut, wie wichtig es ist, eine Marke nicht nur zu verwenden, sondern auch beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen zu lassen. Die Voraussetzungen für eine Benutzungsmarke sind sehr hoch, während die Anmeldung einer Marke innerhalb kurzer Zeit und mit wenig finanziellem Aufwand möglich ist. ACHTUNG: Eine Vielzahl von markenrechtlichen Abmahnungen fußt darauf, dass Unternehmen in Eigenregie eine Marke angemeldet haben, ohne vorher professionell das Markenregister auf ähnliche Marken überprüft zu haben (Markenrecherche). In jedem Fall ist daher vor der Markenanmeldung eine Ähnlichkeitsrecherche im Register durchzuführen.
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