Keine Markenverletzung durch Google Ad-Words

Das Oberlandesgericht Wien entschied mit dem Urteil vom 14.07.2005 (1 R 135/05s), dass es zulässig sei, fremde Markennamen als AdWord bei Google zu verwenden. Ein Vertreiber von Anti-Aging-Produkten...

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2f004b0a7aDas Oberlandesgericht Wien entschied mit dem Urteil vom 14.07.2005 (1 R 135/05s), dass es zulässig sei, fremde Markennamen als AdWord bei Google zu verwenden. Ein Vertreiber von Anti-Aging-Produkten wollte sich dagegen wehren, dass bei Eingabe des eigenen Markennamens Werbung von Konkurrenten erscheint. Die Richter wiesen die Klage mangels fehlender Verwechslungsgefahr allerdings zurück. Der durchschnittlich erfahrene Internetuser erkenne, dass es sich um die Anzeige eines Drittanbieters handele, da diese deutlich als Werbung gekennzeichnet ist und auch getrennt von den Suchergebnissen aufgeführt wird. Die Gefahr der Verbindung des Markeninhabers mit dem Drittanbieter bestehe somit nicht.Links:http://www.heise.de/newsticker/meldung/62832

Wichtig für den IT-Unternehmer:

AdWords sind Begriffe, bei dessen Eingabe bei Google eine gesonderte Werbeanzeige erscheint. Diese können bei Google gebucht werden. Wie auch das LG Hamburg entschied (Az. 312 O 324/04), ist es dabei zulässig, auch fremde Markennamen zu verwenden, da durch die gesonderte Darstellung der Werbeanzeige keine wettbewerbswidrige Verwechslungsgefahr bestehe.

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