OLG Koblenz – Keine unbegrenzte Wartung bei Softwareverträgen

Softwarevertrag

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied mit Urteil vom 11.04.2005 (1 U 1009/04), dass ein Software-Unternehmen nicht verpflichtet ist, die Übernommene Wartung von Software unbegrenzt wahrzunehmen. Unter Einhaltung der vereinbarten...

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Das Oberlandesgericht Koblenz entschied mit Urteil vom 11.04.2005 (1 U 1009/04), dass ein Software-Unternehmen nicht verpflichtet ist, die Übernommene Wartung von Software unbegrenzt wahrzunehmen.

rechtsbruchUnter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist sei eine Aufhebung des Vertrages durchaus rechtmäßig. Dem stehe auch nicht die Behauptung des Beklagten, hier ein Bauunternehmen, welches Fachsoftware für das Baugewerbe gekauft hatte, entgegen, man sei auf die Software angewiesen. Wartungsverträge dürften nur dann nicht gekündigt werden, wenn ein besonderer Wartungsbedarf, wie z.B. die Euro-Umstellung, bereits bei Vertragsabschluß erkennbar ist.Links:Bericht bei Heise

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Wartungsverträge von Software-Unternehmen können also rechtmäßig innerhalb der vereinbarten Kündigungsfirsten aufgelöst werden. Es besteht grundsätzlich ersteinmal keine Pflicht auf „ewige“ Wartung, auch wenn die Wartung gegen ein Entgelt zu verrichten ist.

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